ARBEITS­RECHT

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein die Existenz des Arbeitnehmers bedrohender Eingriff.

Die Verteidigung gegen eine Arbeitgeberkündigung ist häufig Erfolg versprechend, so dass das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen weiter besteht. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Abfindung durchzusetzen, um einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten.

Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. So muss der Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine so genannte Kündigungsschutzklage erheben.

Es empfiehlt sich daher, schnell den Rat von einem fachkundigen Rechtsanwalt einzuholen, um den Ausschluss von Rechtsschutzmöglichkeiten zu verhindern.

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes in jedem Fall durch die Partei selbst zu tragen. Insofern ist es ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch das Arbeitsrecht mit abdeckt. Für mittellose Arbeitnehmer wird Prozesskostenhilfe gewährt. Die Kosten trägt dann der Staat.

Wir werden Sie umfassend über Ihre Erfolgsaussichten auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechts beraten.