HANDELS- & VERTRIEBSRECHT
Das Handelsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Gewerbetreibenden und Unternehmen. Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Es umfasst die Handelsgeschäfte, den Handelsstand sowie Eintragungen im Handelsregister.
Im Bereich des Vertriebsrechts umfasst das Leistungsspektrum unserer Kanzlei insbesondere die Vertretung von Handelsvertretern, Versicherungs- oder Kapitalanlagevermittler. Hierbei beraten wir die jeweiligen Vertragspartner über ihre Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Handelsvertreter- oder Maklervertrag und setzen diese, wenn erforderlich, gerichtlich durch.
Die überwiegenden Problemfelder liegen in diesen Bereichen bei der Rückzahlung unverdienter Provisionen oder dem Bestehen von Ausgleichsansprüchen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot oder die Verwertung von Kundendaten nach Beendigung der geschäftlichen Beziehung stellen ebenfalls erhebliches Streitpotential dar.